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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Befristete Verrechnung von Altverlusten ist verfassungsgemäß

Die Befristung der Verrechnung von Alterverlusten aus Wertpapiergeschäften mit entsprechenden Gewinnen bis 2013 ist nicht verfassungswidrig.

Vor der Einführung der Abgeltungsteuer aufgelaufene Altverluste aus Wertpapiergeschäften konnten nur bis 2013 mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Seither ist nur noch eine Verrechnung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne mit Grundstücken etc.) möglich. Der Bundesfinanzhof hat gegen diese Befristung keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Durch die Befristung erfolgte kein verfassungswidriger genereller Ausschluss der Verlustverrechnung, meint das Gericht. Der Gesetzgeber hatte das Recht, den Systemwechsel zur Abgeltungsteuer in überschaubarer Zeit abzuschließen.


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