Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zahlungen des Arbeitnehmers für Betriebskosten des Dienstwagens

Zahlungen des Arbeitnehmers für bestimmte Betriebskosten des Dienstwagens mindern auch bei der 1 %-Regelung den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Dienstwagens ein Nutzungsentgelt, mindert sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil entsprechend. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt das Gleiche, wenn der Arbeitnehmer statt eines pauschalen Nutzungsentgelts einzelne Kosten des Dienstwagens trägt (z.B. die Betankung), und zwar auch dann, wenn die private Nutzung nach der 1 %-Regelung ermittelt und versteuert wird. Eine Berücksichtigung der selbst getragenen Aufwendungen beim Arbeitnehmer kommt allerdings nur in Frage, wenn er den geltend gemachten Aufwand im Einzelnen umfassend darlegt und belastbar nachweist. Außerdem kann der geldwerte Vorteil maximal auf 0 Euro sinken, darüber hinausgehende Zahlungen können nicht abgezogen werden.


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