Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Sale-and-lease-back-Geschäfte als umsatzsteuerpflichtige Gestaltung
Wenn der Hauptzweck eines Sale-and-lease-back-Geschäfts in einer bilanziellen Gestaltung liegt, handelt es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung.
Zu Sale-and-lease-back-Geschäften hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass keine umsatzsteuerfreie Kreditgewährung vorliegt, wenn die Anschaffung beim Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Leasingnehmers finanziert wird. Diese Konstellation ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung des Leasinggebers, deren Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Urteil nun in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.
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