Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Nachweis der Investitionsabsicht für einen Investitionsabzugsbetrag

Ein Investitionsabzugsbetrag für eine bereits durchgeführte Investition kann auch noch nachträglich zur Gewinnglättung geltend gemacht werden.

In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zwar der Unternehmer die Beweislast für eine Investitionsabsicht trägt, wenn er nachträglich einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen will. Die Durchführung einer Investition ist aber ein gewichtiges Indiz für die Existenz einer entsprechenden Investitionsabsicht.

Im Gegensatz zur Finanzverwaltung sieht der Bundesfinanzhof jedoch keinen Grund mehr, beim Investitionsabzugsbetrag wie früher bei der Ansparabschreibung einen Finanzierungszusammenhang zwischen ersparter Steuerzahlung und Finanzierung der Investition zu fordern. Damit kann der Abzugsbetrag auch noch nachträglich zur Gewinnglättung oder Kompensation der Gewinnerhöhung aufgrund einer Betriebsprüfung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof weist ausdrücklich darauf hin, dass der Zeitpunkt, zu dem der Abzugsbetrag geltend gemacht wird, allein im Allgemeinen keine Rückschlüsse auf das Vorliegen oder Fehlen der Investitionsabsicht zulässt und der Abzugsbetrag auch nicht bereits bei der erstmaligen Einreichung der Steuererklärung geltend gemacht werden muss.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.