Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand
Selbst ein langjähriger Leerstand muss nicht automatisch dazu führen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht wegfällt, wenn die Gründe des Leerstands nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen.
Die Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienbesitzers kann auch nach einem mehrjährigen Leerstand des Objekts noch weiter bestehen, meint das Finanzgericht Düsseldorf. Im Streitfall stand die Wohnung wegen massiver Baumängel leer, und die Sanierung konnte wegen ungeklärter Eigentumsfragen erst nach acht Jahren beginnen. Weil der Vermieter aber das ihm Mögliche getan hatte, um die Eigentumsfrage zu klären und die Wohnung nach der Sanierung wieder zu vermieten, sah das Gericht keinen Grund, die zwischenzeitlich entstandenen Verluste steuerlich nicht anzuerkennen.
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