Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erleichterungen für Spenden zur Flüchtlingshilfe verlängert
Das Bundesfinanzministerium hat die Erleichterungen für Spenden und Maßnahmen zur Flüchtlingshilfe um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert.
Im Herbst 2015 hatte die Finanzverwaltung verschiedene Erleichterungen bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden für die Flüchtlingshilfe bekannt gegeben. Insbesondere können alle gemeinnützigen Organisationen Spenden für Flüchtlinge sammeln oder unverbrauchte Mittel zu deren Unterstützung verwenden, auch wenn die Satzung dies nicht vorsieht. Außerdem ist bei Flüchtlingen der Nachweis der Hilfsbedürftigkeit nicht notwendig. Die Erleichterungen waren bis zum 31. Dezember 2016 befristet, sind jetzt aber um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden.
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