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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag ergehen in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nun endgültig.

Die Finanzverwaltung hat ihre Vorgaben für die vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags überarbeitet. Der Messbetrag wird nun in Hinsicht auf die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr vorläufig festgesetzt. Bei Hinzurechnungen erfolgt die Festsetzung dagegen weiter vorläufig. Neben Zinsen, Mieten und Pachten werden nun auch Hinzurechnungen für Lizenz- und Konzessionszahlungen erfasst. Die Vorgaben gelten für neu ergehende Bescheide für die Jahre ab 2008.


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