Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Entschädigung für Hochspannungsleitung ist Vermietungseinnahme

Die einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung ist eine steuerpflichtige Einnahme aus Vermietung und Verpachtung.

Zahlt der Stromnetzbetreiber eine einmalige Entschädigung für die Überspannung des Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, zählt diese Zahlung zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Für das Finanzgericht Düsseldorf ändert daran weder der Umstand etwas, dass die Zahlung nur einmalig und nicht regelmäßig erfolgt, noch dass die Gebrauchsüberlassung nicht freiwillig erfolgt ist.


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