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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Werbungskostenüberschuss aus Gesellschafterdarlehen

Der Werbungskostenüberschuss aus einem Gesellschafterdarlehen ist steuerlich nicht abziehbar, wenn der Gesellschafter auf seine Ansprüche weitgehend verzichtet und damit die Gewinnerzielungsabsicht wegfällt.

Verzichtet der Gesellschafter einer GmbH gegen Besserungsschein auf ein Gesellschafterdarlehen und die Zinsansprüche aus dem Darlehen, fällt auch die Möglichkeit weg, die für die Refinanzierung an die Bank gezahlten Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich dem Finanzamt angeschlossen, das in diesem Fall von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausging. Die abstrakte Möglichkeit einer Einkünfteerzielung in der Zukunft reicht für eine steuerliche Abziehbarkeit nicht aus.


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