Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler

Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.

Beim Handel mit Gebrauchtwaren ist eine Differenzbesteuerung möglich, bei der nur die Differenz aus Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterliegt. Nach Meinung des Finanzgerichts Köln kann ein Gebrauchtwarenhändler daher die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (kein Vorsteuerabzug und kein Ausweis von Umsatzsteuer) auch dann in Anspruch nehmen, wenn sein Gesamtumsatz über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro pro Jahr liegt. Voraussetzung sei lediglich, dass die Summe der steuerpflichtigen Differenzbeträge unterhalb der Umsatzgrenze liegt. Die gegenteilige Regelung im deutschen Recht stehe im Widerspruch zu den Vorgaben aus der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.


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