Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht

Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.

Die Umsätze einer Geistheilerin, die Seminare anbietet, sind nicht als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Für eine Steuerfreiheit müsste eine Heilbehandlung der Patienten durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erfolgen, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dafür fehle es hier nicht nur an der notwendigen Berufsqualifikation, sondern auch an einer individuellen Behandlung mit therapeutischem Zweck.


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