Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zeitwertkonto für einen Fremdgeschäftsführer

Die Einzahlungen auf ein Zeitwertkonto für einen Fremdgeschäftsführer sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn der Geschäftsführer über das Guthaben nicht direkt verfügen kann.

Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt nicht nur bei einer direkten Auszahlung vor. Auch Wertgutschriften, über die der Arbeitnehmer verfügen kann, sind steuerpflichtig. Die Einzahlungen auf das Guthaben eines Zeitwertkontos für den Fremdgeschäftsführer einer GmbH sieht das Finanzgericht Köln aber jedenfalls dann nicht als Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Geschäftsführer nicht direkt darüber verfügen kann. Die GmbH hatte die Beiträge in eine von ihr abgeschlossene Rückdeckungsversicherung eingezahlt, und der Geschäftsführer hatte bis zum Beginn des vorzeitigen Ruhestands keinen Anspruch auf Auszahlung.


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