Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Ortsübliche Miete bei verbilligter Vermietung
Bei der Prüfung, ob eine verbilligte Vermietung vorliegt, gilt die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten als Vergleichsmaßstab.
Wenn die Miete für eine Wohnung weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, dann ist die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen - mit der Folge, dass auch Werbungskosten nur noch teilweise steuerlich abziehbar sind. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass unter "ortsüblicher Miete" die ortsübliche Bruttomiete zu verstehen ist, also die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren