Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Gefährdungshaftung bei Scheingutschriften

Ein Unternehmer, der zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, haftet für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer.

Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn liegt vor, wenn nicht der Lieferant oder Leistungserbringer, sondern der Empfänger eine Rechnung über die Lieferung oder Leistung ausstellt. Wer daher zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, die die Gefahr begründen, dass der Aussteller den Vorsteuerabzug aus diesen Gutschriften geltend macht, haftet auch für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer. Auch wenn der Gutschriftempfänger selbst nicht die falschen Umsätze bescheinigt hat, ist er nach dem Gesetz der Schuldner der Umsatzsteuer, meint das Finanzgericht München.


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