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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Voller Steuerfreibetrag auch für Erben im Ausland

Auch wer nur beschränkt erbschaftsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf die höheren Freibeträge, die voll steuerpflichtigen Erben zustehen.

Schon mehrfach war die Höhe der Erbschaftsteuerfreibeträge für Personen, die im Ausland leben, aber Vermögen im Inland erhalten, Gegenstand von Gerichtsverfahren. Diese Personen haben nach dem Gesetz unabhängig vom Verwandtschaftsgrad nur einen Freibetrag von 2.000 Euro, solange sie nicht die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen. Auch diese Optionsregelung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun aber als europarechtswidrig eingestuft. Das Finanzgericht Düsseldorf, das dem EuGH die Frage vorgelegt hat, hat daraufhin einer Mutter, die ihren Töchtern ein Grundstück in Deutschlang geschenkt hat, aber in Großbritannien lebt, den vollen Freibetrag von 400.000 Euro zugesprochen.


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