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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Keine Aussetzung der Vollziehung beim Kinderfreibetrag

Auch starke Zweifel eines Finanzgerichts an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kinderfreibetrags rechtfertigen keine Aussetzung der Vollziehung.

Nachdem das Niedersächsische Finanzgericht den Kinderfreibetrag für 2014 gleich aus mehreren Gründen für verfassungswidrig niedrig hielt, gewährte es einer Mutter die Aussetzung der Vollziehung. Dem hat der Bundesfinanzhof nun in der Revision widersprochen: Selbst wenn der Kinderfreibetrag in der geltenden Form verfassungswidrig wäre, würde es sich im konkreten Einzelfall allenfalls um eine den Randbereich der Grundrechte berührende Verletzung handeln. Daher fiele die Aufrechterhaltung des Vollzuges bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht so schwer ins Gewicht, dass der Mutter dadurch irreparable Nachteile drohen. Somit sind die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung nicht erfüllt.


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