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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsübertragung

Auch bei einer anstehenden oder bereits abgeschlossenen Betriebsübertragung ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Den Investitionsabzugsbetrag kann ein Unternehmer auch in Anspruch nehmen, wenn bei der Geltendmachung feststeht, dass die Investition nicht mehr von ihm selbst, sondern aufgrund einer bereits durchgeführten oder feststehenden unentgeltlichen Betriebsübertragung von seinem Nachfolger vorgenommen werden soll. Voraussetzung dafür ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aber, dass der Unternehmer bei Fortführung des Betriebs die geplanten Wirtschaftsgüter selbst angeschafft oder hergestellt hätte. Außerdem muss er zum maßgeblichen Bilanzstichtag anhand objektiver Kriterien davon ausgehen können, dass die Investition nach Übertragung des Betriebs fristgemäß von seinem Nachfolger durchgeführt wird.


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