Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Sammelauskunftsersuchen an Zeitungsverlag ist zulässig
Das Finanzamt darf von einem Zeitungsverlag in der Regel Angaben über die Inserenten von Anzeigen im Rahmen eines Sammelauskunftsersuchens verlangen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an einen Zeitungsverlag zulässig ist. Die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit schützt den Verlag nicht vor der Neugier des Finanzamts. Von der Pressefreiheit geschützt seien nur solche Anzeigen, die für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsam sind oder der Kontrollfunktion der Presse dienen, meint das Gericht. Das Finanzamt wollte vom Verlag für insgesamt zwei Jahre eine Aufstellung der Auftraggeber für Anzeigen, in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden, um auch im Rotlichtmilieu das Steueraufkommen zu sichern.
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