Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abfärberegelung bei Beteiligungen ohne Bagatellgrenze

Für die Abfärbewirkung gewerblicher Einkünfte auf die Einkünfte aus freiberuflicher oder vermögensverwaltender Tätigkeit gibt es bei Beteiligungserträgen keine Bagatellgrenze.

Die Abfärberegelung sieht vor, dass eine freiberufliche oder vermögensverwaltende Personengesellschaft in vollem Umfang als gewerblich gilt, wenn die Gesellschaft auch nur anteilig gewerbliche Einkünfte erzielt. Der Bundesfinanzhof lässt allerdings eine Ausnahme zu, wenn die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit nur einen äußerst geringen Umfang von nicht mehr als 3 % des Gesamtumsatzes haben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat nun aber klargestellt, dass diese Bagatellgrenze nur für eine gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft selbst gilt, nicht aber für Einkünfte der Gesellschaft aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft. Es sei durch sachliche Gründe gerechtfertigt, bei einer Beteiligung immer von einer Abfärbung auszugehen.


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