Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Aufwandsentschädigung eines Schöffen ist steuerpflichtig
Die Aufwandsentschädigungen, die ein Schöffe für seine ehrenamtliche Tätigkeit erhält, gehören zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.
Die Vergütung, die ein Schöffe für seine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter erhält, ist Teil der steuerpflichtigen Einkünfte. Für das Finanzgericht Baden-Württemberg schließt die Ausübung eines Ehrenamtes eine Gewinnerzielungsabsicht nicht aus. Es läge hier weder eine steuerfreie Aufwandsentschädigung vor, noch handele es sich um Einkünfte als Arbeitnehmer, auf die die Werbungskostenpauschale anzuwenden wäre, meint das Gericht. Stattdessen ist die Vergütung Teil der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.
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