Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den Mindestlohn anrechenbar

Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung und anteiliger monatlicher Auszahlung sind auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld Teil der normalen Entlohnung und damit auf den Mindestlohn anrechenbar.

Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Frage zum Mindestlohn zumindest teilweise beantwortet, die bisher für Unsicherheit gesorgt hat. Nach dem Urteil sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld zumindest dann auf den Mindestlohn anrechenbar, wenn sie als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit geleistet werden, sodass diese Entgeltzahlungen dem Arbeitnehmer endgültig zustehen. Dazu muss es eine entsprechende vertragliche Regelung geben. In diesem Fall haben diese Jahressonderzahlungen Erfüllungswirkung in Hinsicht auf den Mindestlohn.

Der Streitfall hatte allerdings noch die Besonderheit, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils monatlich in zwölf Monatsraten ausgezahlt wurde. Wird die Sonderzahlung dagegen jährlich geleistet, bleibt das Problem, dass Zahlung in der Regel außerhalb der Frist von maximal einem Monat nach Arbeitsleistung liegt, innerhalb der der Arbeitgeber den Mindestlohn ausgezahlt haben muss. Darüber hat das Gericht aber nicht entschieden.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.