Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Steuersatz auf Fotobücher

Fotobücher sind umsatzsteuerlich keine Bücher und unterliegen damit dem normalen Steuersatz von 19 %.

Fotobücher, die vom Kunden selbst zusammengestellt werden und nicht zur allgemeinen Verbreitung über den Buchhandel bestimmt sind, sind bei der Umsatzsteuer nicht als Schriftwerk begünstigt. In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen. Für Lieferungen und Erwerbe vor dem 1. Januar 2017 wird es allerdings nicht beanstandet, wenn der Produzent den ermäßigten Steuersatz anwendet.


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