Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Frühjahrsputz im Steuerrecht
Wie immer im Frühjahr hat die Finanzverwaltung eine Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Traditionell jätet das Bundesfinanzministerium im Frühjahr den Wildwuchs an Verwaltungsanweisungen. Dazu veröffentlicht das Ministerium eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Insgesamt 136 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2014 nicht mehr angewendet werden. Damit bewegt sich die Zahl der aussortierten Schreiben in etwa auf Vorjahresniveau. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen fast 95 Seiten lang und hat rund 1.660 Einträge.
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