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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vorlage zur Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen verworfen

Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nicht für ausreichend begründet.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Finanzgerichts Hamburg zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuerbemessung als unzulässig verworfen. Das Hamburger Finanzgericht hielt die Hinzurechnung für verfassungswidrig, weil sie das Prinzip gleichmäßiger Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzte. Dem hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht widersprochen, sondern lediglich festgestellt, dass das Finanzgericht seinen Vorlagebeschluss nicht ausreichend begründet habe. Zwar deuten die Mängelrügen des Verfassungsgerichts eher in Richtung einer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Hinzurechnung, aber eine abschließende Entscheidung ist nicht gefallen. Das Finanzgericht kann nun seinen Vorlagebeschluss überarbeiten und erneut dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.


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