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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Medienberichterstattung schließt Selbstanzeige aus

Wenn in den Medien hinreichend konkret über den Ankauf von Steuerdaten durch den Fiskus berichtet wurde, ist keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr möglich.

Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits ganz oder teilweise entdeckt war und der Steuersünder dies wusste oder damit rechnen musste. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ist hier zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kenntnis der einschlägigen Medienberichterstattung über den Ankauf einer CD mit Steuerdaten durch den Fiskus die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige zumindest dann ausschließt, wenn auf der CD Daten einer vom Steuersünder genutzten Bank vorhanden sind und darüber in den Medien berichtet worden ist. In einem solchen Fall musste der Steuersünder nach Ansicht der Richter mit der Entdeckung seiner Straftat rechnen.


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