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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe

Anders als früher die Ansparabschreibung hat die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe keine Auswirkungen auf den Veräußerungsgewinn.

Der Vorläufer des Investitionsabzugsbetrags war die Ansparabschreibung in Form einer Rücklage in der Bilanz. Bei einer Betriebsaufgabe wirkte sich die Auflösung dieser Rücklage auch auf den Veräußerungsgewinn aus. Der Investitionsabzugsbetrag als auch die Hinzurechnung nach einer Investition oder die Rückgängigmachung des Abzugsbetrags werden dagegen allesamt außerhalb der Bilanz vorgenommen. Daher wirkt sich der Abzugsbetrag auch nicht auf den Veräußerungsgewinn aus. Das Finanzgericht Niedersachsen sah somit keinen Grund, warum für die Auflösung des Abzugsbetrags die Steuerbegünstigung für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Anwendung kommen sollte. Die Rückgängigmachung beziehe sich immer auf den Veranlagungszeitraum der Geltendmachung, nicht auf den Aufgabezeitpunkt.


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