Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
In einem aktuellen Fall könnte der Europäische Gerichtshof gegen die Ansicht der Finanzverwaltung entscheiden, dass Rechnungsberichtigungen auch rückwirkend möglich sind.
Ob eine Rechnungsberichtigung rückwirkend erfolgen kann, ist schon lange umstritten. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat nun im Schlussantrag zu einem Verfahren, das diese Frage betrifft, klar Stellung bezogen. Seiner Meinung nach verstößt die deutsche Praxis, nach der eine Rechnungsberichtigung keine Wirkung für die Vergangenheit hat, gegen EU-Recht. Das letzte Wort hat nun aber der Europäische Gerichtshof selbst.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren