Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Bonusaktien der Deutsche Telekom AG

Ein Finanzgericht beurteilt die Bonusaktien der Deutschen Telekom als Minderung der Anschaffungskosten und nicht als steuerpflichtigen Ertrag.

Im Gegensatz zum ersten Börsengang der Deutsche Telekom AG hatte die Finanzverwaltung beim zweiten Börsengang zu versteuernde Kapitalerträge angenommen. Diese sind mit einem Betrag von 43,40 Euro (Eröffnungskurs vom 31.08.2000 an der Frankfurter Börse) der Besteuerung unterworfen worden. Dem ist jetzt das Finanzgericht Düsseldorf im Urteil vom 17.07.2002 entgegen getreten. In den Bonusaktien sehen die Finanzrichter eine Minderung der Anschaffungskosten und keinen steuerpflichtigen Ertrag. Das Gericht hat die Revision gegen das Urteil zugelassen, so dass unter Umständen noch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs folgen wird.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.