Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Rückstellung für Zusatzbeiträge der Handwerkskammer
Ein Handwerksbetrieb darf für einen regelmäßig festgesetzten Zusatzbeitrag der Handwerkskammer eine Rückstellung bilden.
Setzt die Handwerkskammer über viele Jahre hinweg einheitlich einen Zusatzbeitrag auf der Grundlage des drei Jahre vor dem Beitragsjahr erzielten Gewinns fest, kann ein Handwerksbetrieb für die Zusatzbeiträge der nächsten drei Jahre nach dem Bilanzstichtag eine Rückstellung bilden. Für das Finanzgericht Thüringen steht fest, dass die langjährig unveränderte Festsetzungspraxis der Handwerkskammer eine hinreichend konkrete Verpflichtung zur Zahlung der künftigen Zusatzbeiträge begründet. Allerdings hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren