Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Finanzgericht lässt rückwirkende Änderung bei Bauleistungen zu

Das erste Finanzgericht hat im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen entschieden.

Zur Frage, ob die rückwirkende Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung bei Bauleistungen an Bauträger rechtmäßig ist, gibt es das erste Urteil eines Finanzgerichts im Hauptsacheverfahren. Bisher lagen nämlich nur vorläufige Bewertungen verschiedener Finanzgerichte im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung vor. Das Finanzgericht Niedersachsen hält die gesetzliche Regelung zur rückwirkenden Änderung für verfassungskonform. Sie verstoße nicht gegen das Rückwirkungsverbot, weil bei Inkrafttreten der Regelung im Streitfall noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war.

Auch der Vertrauensschutz sei gewährleistet, weil der leistende Unternehmer die Steuerforderung dadurch erfüllen kann, dass er seinen zivilrechtlichen Umsatzsteuernachforderungsanspruch an das Finanzamt abtritt. Das Gericht ist außerdem der Ansicht, dass der Umsatzsteuernachforderungsanspruch gegenüber dem Bauträger noch nicht verjährt sein kann, weil die Frist erst mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs am 22. August 2013 zu laufen begann.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.