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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Wechselrichter als notwendige Hilfsanlage für Solarstrom

Der Wechselrichter für eine Photovoltaikanlage ist eine notwendige Hilfsanlage, weshalb der dafür notwendige Strom von der Stromsteuer befreit ist.

Wechselrichter, mit denen der in einer Photovoltaikanlage erzeugte Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom von der Stromsteuer befreit.


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