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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Besuchsfahrten des Ehegatten sind keine Werbungskosten

Unabhängig davon, ob eine doppelte Haushaltsführung besteht oder nicht, sind Besuchsfahrten eines Ehegatten zur Tätigkeitsstätte des anderen Ehegatten nicht als Werbungskosten abziehbar.

Auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit sind Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar. Der Bundesfinanzhof hat schon 2011 solche umgekehrten Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen und das jetzt auch für den Fall einer längeren Auswärtstätigkeit ohne doppelte Haushaltsführung bestätigt.


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