Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung an Kapitalgesellschaft

Wer nur mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann statt des normalen Steuersatzes die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge aus der Gesellschaft beanspruchen.

Ist ein Anteilseigner an einer Gesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt, sind die von der Gesellschaft gezahlten Kapitalerträge mit dem normalen Steuersatz zu versteuern. Es ist aber nicht gesetzlich geregelt, ob bei der Prüfung der 10 %-Grenze auch eine mittelbare Beteiligung zu berücksichtigen ist. Entgegen der Ansicht des Fiskus hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz das Gesetz so ausgelegt, dass nur eine direkte Beteiligung zur normalen Versteuerung führt. Bei einer mittelbaren Beteiligung kommt dagegen die Abgeltungsteuer für die Kapitalerträge in Frage. Das Finanzamt hat allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.