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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige

Ein zinsgünstiges Darlehen durch Angehörige kann in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich sein.

Im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes ist eine Wohnungsüberlassung nur dann unentgeltlich, wenn für sie keinerlei Entgelt gezahlt wird. Ein zinsverbilligtes Darlehen durch einen Angehörigen, dem Sie die Wohnung überlassen haben, stellt aber ein Entgelt dar.

Hat der Wohnungsnutzer Ihnen als Wohnungseigentümer ein zinsverbilligtes Darlehen (als zinsverbilligt gelten Darlehen aus steuerlicher Sicht, wenn der Zinssatz unter 5,5 % p.a. liegt) gewährt und steht dieses Darlehen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung, so liegt eine förderungsschädliche Gegenleistung vor. Gegenleistungen gleich welcher Art sind in Bezug auf die Eigenheimzulage förderungsschädlich.


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