Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einsprüche zum Zinssatz per Allgemeinverfügung abgewiesen
Alle anhängigen Einsprüche gegen die Höhe des Zinssatzes für Steuernachzahlungen aus den Jahren vor 2012 sind von der Finanzverwaltung per Allgemeinverfügung zurückgewiesen worden.
Wegen der mittlerweile dauerhaft niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt gab es mehrere Klagen gegen den gesetzlichen Zinssatz für Steuernachzahlungen in Höhe von 6 %. Der Bundesfinanzhof hielt den Zinssatz aber zumindest für Zeiträume bis Dezember 2011 noch für akzeptabel und damit nicht für verfassungswidrig. Auf diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung nun reagiert und alle am 16. Dezember 2015 anhängigen Einsprüche zur Höhe des Zinssatzes für Zeiträume vor 2012 per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Den Betroffenen bleibt nun ein Jahr Zeit, gegen die Abweisung des Einspruchs Klage einzureichen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren