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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Werbungskostenabzug für Geburtstagsfeier mit Arbeitskollegen

Wenn zur Feier nur Arbeitskollegen eingeladen sind, sind die Kosten für die Geburtstagsfeier als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.

Die Kosten für eine Geburtstagsfeier, zu der nur Arbeitskollegen eingeladen sind, können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht in diesem Fall eine klare berufliche Veranlassung. Zudem fand die Feier in den Räumen des Arbeitgebers und teilweise sogar während der Arbeitszeit statt. Entscheidend war aber der Umstand, dass zu der Feier keine privaten Freunde oder Verwandte eingeladen waren, sondern für diese eine separate Feier ausgerichtet wurde.


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