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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Frist für Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuer gestellt werden.

Wer Beteiligungserträge aus einer Kapitalgesellschaft erzielt, muss den Antrag, das Teileinkünfteverfahren statt der Abgeltungssteuer anzuwenden, spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung stellen. Der Bundesfinanzhof hält die Befristung des Antrags für verfassungsgemäß. Ein Antrag auf Günstigerprüfung genügt nicht, weil der Antrag auf tarifliche Besteuerung für fünf Jahre bindend ist und daher explizit gestellt werden muss.


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