Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Meldung als Ausbildungssuchender gilt für Kindergeld nur als Indiz

Für den Anspruch auf Kindergeld ist die Meldung als Ausbildungssuchender bei der Bundesagentur für Arbeit weder unabdingbare Voraussetzung, noch garantiert die Meldung allein den Anspruch.

Die Meldung als Ausbildungssuchender bei der Agentur für Arbeit ist keine zwingende Voraussetzung für den Anspruch auf Kindegeld, sondern hat nur Indiziencharakter. Entsprechend garantiert die Meldung allein noch nicht den Anspruch auf Kindergeld. Andererseits kann der Anspruch nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch weiter bestehen, wenn die Agentur für Arbeit die Registrierung ohne Grund wieder löscht.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.