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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erdienbarkeit einer Pensionszusage bei einer Gehaltserhöhung

Hängt die Höhe der zugesagten Pension vom Gehalt ab, dann muss auch eine indirekte Pensionserhöhung durch eine erhebliche Gehaltserhöhung noch erdienbar sein.

Eine Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird steuerlich nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Insbesondere muss der Geschäftsführer den Anspruch innerhalb der verbleibenden Zeit bis zum Beginn des Ruhestands noch erdienen können. Diese Prüfung erfolgt nicht nur bei der erstmaligen Gewährung, sondern auch bei einer nachträglichen Erhöhung der Pensionszusage. Eine nachträgliche Erhöhung kann auch dann vorliegen, wenn die Pensionszusage sich auf die Höhe des letzten Bruttomonatsgehalts bezieht und durch eine Gehaltsaufstockung indirekt erhöht wird. Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn die Aufstockung der Höhe nach einer Neuzusage gleichkommt.


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