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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Häusliches Arbeitszimmer bei Alleinerziehenden

Ist die Kinderbetreuung der ausschlaggebende Grund für die Telearbeit, obwohl im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Eine alleinerziehende Mutter hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, nachmittags zu Hause zu arbeiten, um nebenbei ihr Kind beaufsichtigen zu können. Die geltend gemachten Werbungskosten für den Telearbeitsplatz wollte das Finanzamt aber nicht anerkennen und hat vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz nun Recht bekommen. Da der Mutter ihr Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers auch am Nachmittag zur Verfügung gestanden hätte, wenn sie denn gewollt hätte, seien die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt. Dass sie ihren Arbeitsplatz im Betrieb wegen der Kinderbetreuung nicht nutzen kann, ist ein privater Grund, der steuerrechtlich keine Rolle spielt, meint das Gericht.


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