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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Auszahlung einer Abfindung in Raten kostet Steuervorteil

Wird eine Abfindung in Raten über mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, besteht kein Anspruch auf die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte.

Wenn in einem Jahr eine Zusammenballung von Einkünften eintritt, sieht das Steuerrecht eine Steuerermäßigung vor, um den Progressionsnachteil auszugleichen. Abfindungen werden in der Regel von dieser Vorschrift erfasst. Das gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs aber nicht, wenn die Abfindung in Raten über zwei oder mehr Jahre verteilt ausgezahlt wird. Schon die verteilte Auszahlung führt dann zu einer Abmilderung der Progressionsbelastung. Im Streitfall war die Abfindung wegen der Insolvenz des Arbeitgebers nicht auf einmal ausgezahlt worden.


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