Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Widmung zur Selbstnutzung genügt nicht für Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim setzt eine tatsächliche Selbstnutzung voraus und entfällt, wenn der Erbe zwar eine theoretische Selbstnutzungsabsicht hat, aber aufgrund anderweitiger Verpflichtungen an der Selbstnutzung gehindert ist.

Eine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim kommt nicht in Frage, wenn der Erbe von vornherein gehindert ist, die Immobilie für eigene Wohnzwecke zu nutzen. Die reine Widmung zur Selbstnutzung durch den Erben reicht für die Steuerbefreiung nicht aus. Insbesondere genügt es nicht, wenn der Erbe in der Erbschaftsteuererklärung angibt, die Immobilie sei zur Selbstnutzung bestimmt, könne aber aus zwingenden Gründen nicht für eigene Wohnzwecke genutzt werden. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines Professors, der sich in seiner Berufungsvereinbarung verpflichtet hatte, einen Wohnsitz in der Nähe der Universität zu nehmen und daher die weiter entfernt gelegene Immobilie nicht nutzen konnte.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.