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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Ermittlung der maximalen Steuerermäßigung für Gewerbesteuer

Für die Berechnung der Einkommensteuerermäßigung für gezahlte Gewerbesteuer sind entgegen der Ansicht des Fiskus positive und negative Einkünfte aus einer Einkunftsart zu verrechnen.

Für Einkünfte aus Gewerbebetrieb gibt es bei der Einkommensteuer als Ausgleich eine Steuerermäßigung. Wie die Steuerermäßigung aber genau zu berechnen ist, führt immer wieder zu Auslegungsproblemen. Der Bundesfinanzhof hat dazu jetzt entschieden, dass bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen ist. Das heißt, dass entgegen der Ansicht des Fiskus innerhalb einer Einkunftsart positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu saldieren sind. Bei Ehegatten sind allerdings positive Einkünfte des einen Ehegatten nicht mit negativen Einkünften des anderen Ehegatten aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.


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