Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Dienstreise-Kaskoversicherung für ein Kfz des Arbeitnehmers
Eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Dienstreise-Kaskoversicherung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Kilometersatzes für Dienstreisen mit dem Privatwagen.
Seit 2014 sind die pauschalen Kilometersätze für die Benutzung eines Privatwagens für Dienstreisen gesetzlich geregelt. Diese Kilometersätze gelten deshalb auch dann unvermindert, wenn der Arbeitnehmer keine eigene Vollkaskoversicherung hat, sondern der Arbeitgeber eine Dienstreise-Kaskoversicherung für das Auto des Arbeitnehmers abgeschlossen hat. Die Zahlung des Versicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber führt auch weiterhin nicht zu einem steuerpflichtigen Lohnzufluss beim Arbeitnehmer.
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