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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Klage gegen zu niedrigen Kinderfreibetrag im Jahr 2014

Weil der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 um 72 Euro zu niedrig angesetzt war, will der Bund der Steuerzahler auf dem Klageweg eine rückwirkende Korrektur für alle Eltern erreichen.

Im November 2012 wurde der 9. Existenzminimumbericht beschlossen, der für das Jahr 2014 eine Anhebung des Kinderfreibetrags auf 4.440 Euro vorsah. Der Gesetzgeber hat aber nur für 2015 eine Anhebung beschlossen. Der Bund der Steuerzahler will daher über eine Klage eine Änderung bewirken, sodass auch für 2014 noch ein Kinderfreibetrag von 4.400 Euro statt nur 4.368 Euro gewährt wird. Eltern können in jedem Fall von einer erfolgreichen Klage profitieren, denn die Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben beim Kinderfreibetrag durch einen Vorläufigkeitsvermerk automatisch offen.


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