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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Hilfe für dürregeplagte Landwirte

Landwirte, die aufgrund des außerordentlich trockenen Sommers mit Ertragseinbußen leben müssen, können beim Finanzamt verschiedene Billigkeitsmaßnahmen beantragen. Baden-Württemberg hat dies nun offiziell geregelt.

Durch die Trockenheit und Hitze geschädigte Landwirte in Baden-Württemberg erhalten Hilfe im steuerlichen Bereich. Darauf weist das Landesfinanzministerium hin. Infrage kommen insbesondere Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, Herabsetzungen der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer oder auch ein vorübergehender Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen unter Verzicht auf Säumniszuschläge. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen das zuständige Finanzamt durch entsprechende Anträge über die durch die Trockenheit hervorgerufenen Belastungen informieren. Auch in anderen Bundesländern werden die Finanzämter betroffenen Landwirten in der Regel entgegenkommen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.


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