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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Frist für Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer

Auch wenn das Gesetz keine Zeitbegrenzung für den Antrag auf Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer vorsieht, muss der Antrag spätestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids gestellt werden.

Auf Antrag des Kapitalanlegers unterwirft das Finanzamt die Kapitalerträge eines Jahres nicht der Abgeltungsteuer, sondern zusammen mit den übrigen Einkünften der tariflichen Einkommensteuer, wenn die Steuerbelastung dadurch niedriger ausfällt. Auch wenn das Gesetz keine Frist für einen solchen Antrag auf Günstigerprüfung vorsieht, sind dem Antrag trotzdem zeitliche Grenzen gesetzt, meint der Bundesfinanzhof. Wenn der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar geworden ist, sei eine Günstigerprüfung allenfalls dann noch möglich, wenn die Voraussetzungen einer der Änderungsvorschriften für bestandskräftige Steuerbescheide erfüllt sind.


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