Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Elterngeld Plus ist gestartet
Seit dem 1. Juli 2015 können Eltern auch das neue Elterngeld Plus beantragen, bei dem Elterngeld während einer Teilzeitarbeit gezahlt wird.
Für Geburten seit dem 1. Juli 2015 können Eltern das neue Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Damit können Mütter und Väter doppelt so lange Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten. Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem einen Partnerschaftsbonus in Form von je vier zusätzlichen Elterngeld-Plus-Monaten. Natürlich ist auch der Bezug des bisherigen Elterngeldes weiterhin möglich, wenn die Eltern dies bevorzugen.
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