Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen
Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der angefallenen Umsatzsteuer verpflichtet werden, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung entschieden. Das Gericht hat erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der rückwirkenden Regelung der Steuerschuldnerschaft im Umsatzsteuergesetz. Im Streitfall ging es um Bauleistungen an einen Bauträger aus dem Jahr 2009, für die der Bauunternehmer die Umsatzsteuer aufgrund der zivilrechtlichen Verjährung auch nicht mehr von seinem Kunden einfordern konnte.
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