Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Betrugsmails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Eine Mail mit dem Hinweis auf eine angebliche Steuerersattung dient nur dazu, die Empfänger zur Installation von Schadsoftware zu bringen.
Wieder einmal sind E-Mails mit dem Hinweis auf eine angebliche Steuererstattung im Umlauf, in denen der Name des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) missbraucht und Schadsoftware verteilt wird. Das BZSt warnt daher: Öffnen Sie diese E-Mails auf keinen Fall und löschen Sie diese E-Mails umgehend. Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt. Verantwortlich für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
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